Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durch- geführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung, Verwendung, Nutzung.
3. Abweichende Geschäftsbedingen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit,
es sei denn, dass der Fotograf diese schfiftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch
ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB für jedliches dem Kunden überlassene Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vor- liegen. Sie gelten insbesondere für elektronisch oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografeb gelieferten Bildmaterial um urhberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial, Negative, Diapositive steht dem Fotografen zu. Dieser überlaßt dem Kunden gegen vereinbarte Honorierung das für die vereinbarte Nutzung erforderliche Bildmaterial Die Herausgabe von Negativen seitens des Fotografen erfolgt nur im Fall schriftlicher Vereinbarung.
III. Nutzungsrechte
1. Der Fotograf überträgt dem Kunden urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüberhinaus
gehender Nutzungsrechte (z.B: räumlich, sachlich oder zeitlich unbe-
schränkte Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung. 2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen.
3. Der Fotograf hat das Recht, das für den Kunden erstellte Bildmaterial
für seine Eigenwerbung und Eigenpräsentation zu nutzen.
IV. Haftung / Gewährleistung / Zahlung
1. der Fotograf verpüflichtet sich den erteilten Auftrag sorgfältig auszuführen Schadenserstzansprüche seitens des Kunden sind nur bei grob fahr- lässigenHandeln oder Vorsatz gegenüber dem Fotografen möglich, der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schaden ist ausgeschlossen.
2. Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, dienicht in der Person des Fotografenliegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, ausfall von Modellen, Reisebehinderung.
3. Alle Beanstandungen müssen schriftlich binnen 8 Tagen nach Übergabe des Bildmaterial erfolgen.Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als
auftragsgemäß und mängelfrei erbracht. Die Gewährlistungsfrist beträgt
drei Monate.
4. der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungserhalt fällig und zahlbahr.
5. Für Auftragsvolumen über 3000,-Euro ist bei der Auftragserteilung eine
Akontozahlung in der Höhe von 30% der vorraussichtlichen Rechnungs- summe zu leisten.
V. Schlußbestimmung
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik deutschland als vereinbart, und zwar auch bei lieferungen in Ausland.
2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder meherer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.Die Parteien verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.